vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhalteaufforderung durch Blockieren der Fahrbahn ist zulässig.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6585Jus-Extra VwGH-A 2018, 47 Heft 386 v. 1.12.2018

§ 97 Abs 5 StVO

Das Überholen, um (hier: einem Motorradfahrer) den Weg abzusperren und zum Anhalten zu zwingen, ist als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu qualifizieren. Eine Maßnahme, die durch Blockieren der Fahrbahn ein Fahrzeug zum Anhalten bringen soll, ist grundsätzlich durch die Bestimmung des § 97 Abs 5 StVO gedeckt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte