vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Parteienwechsel.

5. OGH – Zivilsachen26.03 PatentrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6456Jus-Extra OGH-Z 2018, 38 Heft 386 v. 1.12.2018

§ 145 Abs 3 PatG, § 234 ZPO

§ 234 ZPO gilt nicht in patentrechtlichen Verfahren.

Ein Parteiwechsel ist bei Übertragung des verfahrensgegenständlichen Rechts auch bei einseitigen Verfahren vor dem Patentamt möglich, sofern zwischen dem bisherigen Antragsteller und dem Rechtsnachfolger Konsens besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte