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Zum Verhältnis von Betrug und Untreue.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5293Jus-Extra OGH-St 2018, 15 Heft 386 v. 1.12.2018

§ 146 StGB, § 153 StGB

Zum Verhältnis von Betrug und Untreue. Wird ein Schaden bereits durch das Verhalten des Getäuschten (nicht erst durch – nachträglichen – Befugnismissbrauch) herbeigeführt, kommt nur Betrug in Betracht. Echte (Real-)Konkurrenz ist bei einem über den Betrug hinausgehenden, untreuespezifischen Schaden (eines Dritten) denkbar.

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