§ 146 StGB
Betrug verlangt Identität von Getäuschtem und Verfügendem. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Schaden beim Verfügendem eintritt; Schadensüberwälzung spielt keine Rolle.
OGH, 11.09.2018, 14 Os 11/18a
(RS0132241)
§ 146 StGB
Betrug verlangt Identität von Getäuschtem und Verfügendem. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Schaden beim Verfügendem eintritt; Schadensüberwälzung spielt keine Rolle.
OGH, 11.09.2018, 14 Os 11/18a
(RS0132241)