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Keine Verletzung von Art 6 MRK bei Nichtentscheidung über zivilrechtliche Ansprüche.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5324Jus-Extra OGH-St 2018, 19 Heft 386 v. 1.12.2018

Art 6 MRK, § 363a StPO

Behauptete Verletzungen von Art 6 MRK durch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die einen zivilrechtlichen Anspruch nicht abschließend in der Sache erledigen, scheiden als Anknüpfungspunkt für einen Antrag nach § 363a StPO aus.

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