§ 25 Abs 1 EStG 1988, § 25 Abs 2 EStG 1988
Zur Herstellung des Veranlassungszusammenhanges mit nichtselbständigen Einkünften genügt es zwar, wenn die Einnahmen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben (vgl zB VwGH 31.7.2013, 2009/13/0194, VwSlg 8839/F). Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können allerdings neben dem Dienstverhältnis auch gesonderte Rechtsbeziehungen bestehen.