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Zur Schadensberechnung bei § 126 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5283Jus-Extra OGH-St 2018, 14 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 126 Abs 1 Z 7 StGB, § 126 Abs 2 StGB

Für die Schadensberechnung ist nur der unmittelbar an der Sache selbst entstandene Schaden maßgebend, während ein mittelbarer Schaden nicht einzuberechnen ist.

OGH, 17.03.2018, 12 Os 19/18p
(RS0132077)

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