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Entgeltfortzahlungszeitraum wirkt nicht anspruchsbegründend.

5. OGH – Zivilsachen66.01 EFZGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6428Jus-Extra OGH-Z 2018, 32 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 5 EFZG

Der nach dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses gelegene Entgeltfortzahlungszeitraum nach § 5 EFZG wirkt nicht anspruchsbegründend. Ansprüche, die dem Grunde nach erst dann entstanden wären, wenn das Arbeitsverhältnis über den Beendigungszeitraum hinaus gedauert hätte, sind bei der Entgeltfortzahlung nicht zu berücksichtigen.

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