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In dubio pro reo auch bei Milderungsgründen.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5282Jus-Extra OGH-St 2018, 14 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 34 Abs 1 Z 2 StGB, § 281 Abs 1 Z 11 StPO, § 14 StPO

Der Zweifelsgrundsatz gilt auch hinsichtlich der Feststellung für die Strafbemessung maßgebender entscheidender Tatsachen. Kann das Gericht mangels Beweissubstrats nicht feststellen, ob alle gesetzlichen Merkmale eines Milderungsgrundes erfüllt sind, muss es von diesen ausgehen (§ 14 zweiter Halbsatz StPO).

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