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§ 34 Abs 1 Z 19 StGB und „Selbstjustiz“ des Opfers.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5279Jus-Extra OGH-St 2018, 14 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 34 Abs 1 Z 19 StGB

Der Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 19 StGB ist nur dann verwirklicht, wenn die Körperverletzung unmittelbare Folge der angeklagten Tat war. Der Ausgleich für „Selbstjustiz“ des Opfers wird solcherart nicht gewährt.

OGH, 19.06.2018, 11 Os 34/18m
(RS0132073)

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