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Ausnützung der dem Beamten durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit auch als Erschwerungsgrund, wenn keine Strafschärfung nach § 313 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5273Jus-Extra OGH-St 2018, 13 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 32 Abs 3 StGB, § 313 StGB

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