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Squashanlage, Umsatzsteuerbefreiung, keine.

4. VwGH – Finanzrecht32.04 Steuern vom UmsatzSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2018/3402Jus-Extra VwGH-F 2018, 23 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994

Zur Einstufung der Nutzung von Sportanlagen hat der EuGH im Urteil vom 18.1.2001, C-150/99 , Stockholm Lindöpark, – einen Golfplatz betreffend – ausgeführt, dass Dienstleistungen, die mit Sport und Körperertüchtigung zusammenhängen, möglichst als Gesamtheit zu würdigen sind.

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