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Maßstab der Prüfung des Vorliegens der zeitlichen Voraussetzungen des § 6 Abs 1 StVG bildet die Gesamtdauer der nach der Strafvollzugsanordnung zu vollziehenden Freiheitsstrafe.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5285Jus-Extra OGH-St 2018, 14 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 6 Abs 1 StVG

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