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Zum Beginn der Probezeit bei teilbedingten Strafen.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5281Jus-Extra OGH-St 2018, 14 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 49 StGB

Auch bei bedingter Nachsicht nur eines Teil der Strafe beginnt die Probezeit mit Rechtskraft der Entscheidung zu laufen, mit der die bedingte Nachsicht ausgesprochen worden ist.

OGH, 27.06.2018, 15 Os 59/18t
(RS0132075)

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