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Wohnungseigentumsobjekt nach dem WEG 1948, Neuparifizierung.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WohnrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6422Jus-Extra OGH-Z 2018, 30 Heft 384 v. 1.9.2018

§ 10 WEG

Die Änderung der Benützungsart oder Zweckbestimmung eines Wohnungseigentumsobjekts, für das nach dem WEG 1948 ein Jahresmietwert festgesetzt wurde, ist für sich alleine kein Grund für eine Neuparifizierung.

OGH, 10.04.2018, 5 Ob 43/18m

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