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Raub von Schlaftabletten und Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5244Jus-Extra OGH-St 2018, 9 Heft 383 v. 1.7.2018

§ 142 Abs 2 StGB

Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB entgegenstünde.

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