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Zum wichtigen Grund iSd § 39 StPO bei mehreren Angeklagten.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5255Jus-Extra OGH-St 2018, 11 Heft 383 v. 1.7.2018

§ 39 StPO

Beantragt nur einer der Mitangeklagten die Delegierung und sprechen sich die anderen dagegen aus, liegt kein wichtiger Grund iSd § 39 StPO vor.

OGH, 12.12.2017, 12 Ns 90/17g
(RS0131854)

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