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Erfüllung der Schulpflicht durch Schulbesuch trotz bewilligtem häuslichem Unterricht.

3. VwGH – Administrativrecht70 SchulenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6494Jus-Extra VwGH-A 2018, 27 Heft 383 v. 1.7.2018

§ 11 Abs 4 SchPflG

Kann ein schulpflichtiges Kind ein Zeugnis einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht über den Erfolg des Schulbesuchs vorweisen, so ist damit iSd § 12 Abs 1 SchPflG jedenfalls die Erfüllung der Schulpflicht nachgewiesen, und zwar unabhängig davon, ob für dasselbe Schuljahr die Teilnahme an häuslichem Unterricht angezeigt und nicht untersagt worden war.

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