Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG, § 22a Anti-Doping-BundesG 2007
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einzelner Wortfolgen der gerichtlichen Strafbestimmungen im Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 iZm verbotenen Wirkstoffen als zu eng gefasst: Die Grenzen der Aufhebung einer auf ihre Verfassungsmäßigkeit