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Übergangsbestimmung für Eisenbahnkreuzungen nur auf fahrtbedingt angeschaltete Anlagen anwendbar.

3. VwGH – Administrativrecht93 EisenbahnHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6504Jus-Extra VwGH-A 2018, 29 Heft 383 v. 1.7.2018

§ 102 Abs 3 EisbKrV

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