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Inventar, Aufnahme von Sparbüchern.

5. OGH – Zivilsachen20.04 ErbrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6392Jus-Extra OGH-Z 2018, 23 Heft 383 v. 1.7.2018

§ 166 AußStrG

Sparbücher, die auf den Erblasser lauten, sind unabhängig davon, wo sich das Sparbuch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers befindet, in das Inventar aufzunehmen.

OGH, 27.02.2018, 2 Ob 64/17a

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