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Befugnis des Berg- und Schiführers umfasst auch Tätigkeit als Bergwanderführer.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerberechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6471Jus-Extra VwGH-A 2018, 22 Heft 382 v. 1.6.2018

§ 3 Tir BergsportführerG

Das in § 3 Abs 1 und 2 TBSFG als Tätigkeitsbereich der Berg- und Schiführer umschriebene Aufgabengebiet umfasst auch die Tätigkeit eines Bergwanderführers. In der Verleihung der Befugnis als Berg- und Schiführer ist daher gleichzeitig die Verleihung der Befugnis als Bergwanderführer zu sehen.

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