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BitTorrent-Plattform.

5. OGH – Zivilsachen59.04 EGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6383Jus-Extra OGH-Z 2018, 21 Heft 382 v. 1.6.2018

Art 3 Abs 1 EG-RL 2001/29/EG – Info-Richtlinie 32001L0029

Das Bereitstellen und Betreiben einer BitTorrent-Plattform mit dem Zweck des Online-Filesharing unter den Nutzern dieser Plattform ist eine den Urhebern vorbehaltene „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG (InfoRL).

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