§ 154 AußStrG
Wird der Beschluss über die Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt allen Beteiligten zugestellt und nicht bekämpft, wird er damit (auch) materiell rechtskräftig, was die (zumindest vorläufige) Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens zur Folge hat. Eine Nichtigerklärung kommt schon deshalb nicht in Betracht.