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Verlassenschaft, Überlassung an Zahlungsstatt, Verfahrensbeendigung.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußerstreitverfahrenSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6379Jus-Extra OGH-Z 2018, 20 Heft 382 v. 1.6.2018

§ 154 AußStrG

Wird der Beschluss über die Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt allen Beteiligten zugestellt und nicht bekämpft, wird er damit (auch) materiell rechtskräftig, was die (zumindest vorläufige) Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens zur Folge hat. Eine Nichtigerklärung kommt schon deshalb nicht in Betracht.

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