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Literaturrundschau

8. LiteraturMag. Clarissa Lechner , Mag. Lisa Schubert-ZsilaveczJus-Extra Literatur 2018, 21 Heft 382 v. 1.6.2018

10 Verfassungsrecht

Palmstorfer, Rainer, Kehrtwende bei der Auslegung des Begriffs der gehörigen Kundmachung (Art 89 Abs 1 B-VG) (ÖZK 2018, 8).
Mit seiner Neuauslegung von Art 89 Abs 1 B-VG geht der VfGH von der bisher vertretenen Gleichsetzungsthese ab, wonach ein Gericht gesetz- bzw verfassungswidrig kundgemachte generelle Normen als unbeachtlich zu betrachten hatte. Solche Akte bilden fortan den Gegenstand eines Prüfungsantrags nach Art 89 Abs 2 B-VG. Sie sind daher bis zu ihrer Aufhebung durch den VfGH für jedermann verbindlich.

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