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Klage gegen Verlassenschaftskurator.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6370Jus-Extra OGH-Z 2018, 18 Heft 381 v. 1.5.2018

Art XLII EGZPO

Ungeachtet der Rechnungslegungspflicht des Verlassenschaftskurators gegenüber dem Gericht steht den Erben (hier nach Versagung der Bestätigung der Rechnung und seiner Enthebung) die Klage nach Art XLII Abs 1 EGZPO zur Verfügung.

OGH, 29.11.2017, 1 Ob 185/17p

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