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Verspachtelungsarbeiten im Rahmen eines Malerbetriebs; Beitragspflicht nach dem BUAG.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6458Jus-Extra VwGH-A 2018, 19 Heft 381 v. 1.5.2018

§ 2 Abs 1 BUAG

Verspachtelungs- bzw Spachtelarbeiten sind Tätigkeiten, die ihrer Art nach in den Tätigkeitsbereich der Betriebe nach § 2 Abs 1 lit a bis f BUAG fallen. Ein Maler- und Anstreicherbetrieb, in dem es weder organisatorisch getrennte Abteilungen für Spachtelarbeiten noch überwiegend mit dieser Tätigkeit beschäftigte Arbeitnehmer gibt, unterfällt nicht dem BUAG, auch

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