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Säumniszuschlag, Selbstberechnung, grobes Verschulden.

4. VwGH – Finanzrecht32.01 FinanzverfahrenSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2018/3368Jus-Extra VwGH-F 2018, 11 Heft 381 v. 1.5.2018

§ 217 Abs 7 BAO

Für die Beurteilung eines (in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellten) Antrages auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung von (ersten) Säumniszuschlägen nach § 217 Abs 7 BAO ist es ausschlaggebend, ob den zur Selbstberechnung verpflichteten Eigenschuldner oder Abfuhrpflichtigen an der Fehlberechnung (an Umsatz- und Kapitalertragsteuer) ein grobes Verschulden trifft.

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