§ 217 Abs 7 BAO
Für die Beurteilung eines (in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellten) Antrages auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung von (ersten) Säumniszuschlägen nach § 217 Abs 7 BAO ist es ausschlaggebend, ob den zur Selbstberechnung verpflichteten Eigenschuldner oder Abfuhrpflichtigen an der Fehlberechnung (an Umsatz- und Kapitalertragsteuer) ein grobes Verschulden trifft.