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Ladung zur Verhandlung; Hinweis auf die gemäß § 42 Abs 2 AVG eintretenden Folgen.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6449Jus-Extra VwGH-A 2018, 17 Heft 381 v. 1.5.2018

§ 41 Abs 2 AVG

Aus der insoweit eindeutigen Anordnung des § 41 Abs 2 zweiter Satz AVG, dass „auf die gemäß § 42 AVG eintretenden Folgen“ hinzuweisen ist, ergibt sich, dass „die gemäß § 42 AVG eintretenden Folgen“ (die in dieser Gesetzesbestimmung normierten Präklusions- bzw Säumnisfolgen) anzuführen sind, nicht jedoch, dass dieser Hinweis auch die Bezeichnung des § 42 AVG enthalten muss.

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