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Tatzeitpunkt bei Spekulationsgeschäften.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5230Jus-Extra OGH-St 2018, 7 Heft 380 v. 1.4.2018

§ 153 StGB

Bei Spekulationsgeschäften (hier sog Swap-Geschäft), die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen (für den Machtgeber) negativen Vermögenswert darstellen, tritt der Vermögensschaden in eben diesem Zeitpunkt ein, womit die Tat vollendet ist.

OGH, 11.10.2017, 13 Os 55/17p
(RS0131816)

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