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Widmungsänderung von Heim zu Wohngebäude: Umbau.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6427Jus-Extra VwGH-A 2018, 12 Heft 379 v. 1.3.2018

§ 119 Abs 1 Wr BauO, § 121 Abs 1 Wr BauO

Die Änderung der Widmung eines Gebäudes von einer Beherbergungsstätte bzw einem Heim iSd § 121 Abs 1 Wr BauO in ein Wohngebäude iSd § 119 Abs 1 Wr BauO ist als Umbau zu beurteilen und stellt eine derart wesentliche Änderung der Nutzung dar, dass das Gebäude nach Durchführung dieser Änderung als ein „anderes“ anzusehen ist.

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