vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anzeigepflicht nur bei Wahrnehmungen im Rahmen hoheitlicher Befugnisse.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5216Jus-Extra OGH-St 2018, 5 Heft 379 v. 1.3.2018

§ 78 StPO, § 45 Abs 3 BDG, § 302 Abs 1 StGB

§ 78 Abs 1 StPO schränkt die Anzeigepflicht auf Straftaten, die den „gesetzmäßigen Wirkungsbereich“ einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle betreffen, also auf Wahrnehmungen im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse, ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte