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Zum Begriff der „längeren Zeit“ in § 145 Abs 1 Z 2 StGB; Geschworenenverfahren.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5203Jus-Extra OGH-St 2018, 3 Heft 379 v. 1.3.2018

§ 145 Abs 1 Z 1 StGB, § 145 Abs 1 Z 2 StGB, § 345 Abs 1 Z 9 StPO

Der Begriff der „längeren Zeit“ in § 145 Abs 1 Z 2 StGB stellt keine feste Größe dar, sondern hängt von

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