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Schutz- und Sorgfaltspflichten des Telefoniebetreibers.

5. OGH – Zivilsachen20.07 SchadenersatzrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6330Jus-Extra OGH-Z 2018, 9 Heft 379 v. 1.3.2018

§ 1295 ABGB, § 1 KEM-V 2009, § 1 KostbeV

Die KEM-V und die KostbeV regeln die Schutz- und Sorgfaltspflichten des Telefoniebetreibers gegenüber seinen Kunden in Bezug auf Mehrwert-Sprachverbindungen nicht erschöpfend. Eine Verpflichtung, den Kunden dauerhaft gegen seinen Willen für Mehrwert-Dienste zu sperren, besteht jedoch nicht.

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