§ 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG, § 175 ASVG, § 333 Abs 1 ASVG, § 335 Abs 3 ASVG
Steht ein therapeutischer Fehler, der den Unfall verursachte, in ursächlichem Zusammenhang mit einer Maßnahme der Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge in einer Einrichtung iSd § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG, kann sich der Träger der Einrichtung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen.