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Zession, ungültige Forderung, bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung, Passivlegitimation.

5. OGH – Zivilsachen20.01 SchuldrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6325Jus-Extra OGH-Z 2018, 8 Heft 379 v. 1.3.2018

§ 1392 ABGB, § 1431 ABGB

Besteht die zedierte Forderung nicht zu Recht, kann der Cessus die erbrachte Leistung vom Zessionar und nicht vom Zedenten zurückfordern. Dies gilt auch für die Inkassozession.

OGH, 24.10.2017, 2 Ob 38/17b

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