§ 1392 ABGB, § 1431 ABGB
Besteht die zedierte Forderung nicht zu Recht, kann der Cessus die erbrachte Leistung vom Zessionar und nicht vom Zedenten zurückfordern. Dies gilt auch für die Inkassozession.
OGH, 24.10.2017, 2 Ob 38/17b
§ 1392 ABGB, § 1431 ABGB
Besteht die zedierte Forderung nicht zu Recht, kann der Cessus die erbrachte Leistung vom Zessionar und nicht vom Zedenten zurückfordern. Dies gilt auch für die Inkassozession.
OGH, 24.10.2017, 2 Ob 38/17b