§ 226 StPO, § 276 StPO, § 62a Abs 6 VfGG
Für eine analoge Anwendung des § 62a Abs 6 VfGG auf das nach einer Urteilskassation beim Gericht erster Instanz (neuerlich) anhängige Hauptverfahren besteht mangels Vorhandenseins einer planwidrigen Lücke keine Veranlassung.