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§ 62a Abs 6 VfGG bei Urteilskassation nicht analog anwendbar.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5193Jus-Extra OGH-St 2018, 2 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 226 StPO, § 276 StPO, § 62a Abs 6 VfGG

Für eine analoge Anwendung des § 62a Abs 6 VfGG auf das nach einer Urteilskassation beim Gericht erster Instanz (neuerlich) anhängige Hauptverfahren besteht mangels Vorhandenseins einer planwidrigen Lücke keine Veranlassung.

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