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Abfindungsanspruch.

5. OGH – Zivilsachen60.02 AVRAGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2018/6317Jus-Extra OGH-Z 2018, 6 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 5 Abs 2 AVRAG

Die Abfindung gebührt auch dann, wenn die betriebliche Pensionszusage des Veräußerers vom Erwerber nicht übernommen wird, aber im Betrieb des Erwerbers eine andere betriebliche Pensionszusage besteht.

OGH, 24.08.2017, 8 ObA 73/16t

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