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Pensionsanpassung für vor dem 1.1.1955 Geborene ist altersdiskriminierend.

3. VwGH – Administrativrecht63 DienstrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6386Jus-Extra VwGH-A 2018, 4 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 41 Abs 3 PG, Art 2 RL 2000/78/EG

Die nach dem PG 1965 dem Bundesbeamten zustehende Pension ist einem Arbeitsentgelt der Beamten iSd Art 3 Abs 1 lit c RL 2000/78/EG (GleichbehandlungsrahmenRL) gleichzuhalten. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine gemäß § 99 Abs 5 PG 1965 zustehende Gesamtpension handelt. Die Festlegung ihrer jeweiligen Höhe ist daher an Art 2 und 6 RL 2000/78/EG zu messen.

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