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Beiziehung von Dolmetschern auch bei Befundaufnahme durch Sachverständigen.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6372Jus-Extra VwGH-A 2018, 1 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 39a AVG

Auch bei einer Befragung im Rahmen einer Befundaufnahme durch einen Sachverständigen ist erforderlichenfalls ein Dolmetscher beizuziehen, um dem Gebot des § 39a AVG, dessen Befolgung für ein mängelfreies Verfahren unabdingbar ist, zu entsprechen

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