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Baugrubenentwässerung ist keine Erschließung des Grundwassers.

3. VwGH – Administrativrecht81 WasserrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2018/6395Jus-Extra VwGH-A 2018, 6 Heft 378 v. 1.1.2018

§ 10 WRG, § 40 WRG

Eine Anlage zur künstlichen Herabsetzung des Wassergehalts eines wasserreichen Gebietes zur Entwässerung eines Bauobjektes unterliegt als Entwässerungsanlage einer Bewilligungspflicht gemäß § 40 Abs 1 WRG. Sie unterliegt jedoch, mangels Absicht zur Benutzung oder Erschließung des Grundwassers, nicht der Bewilligungspflicht nach § 10 Abs 2 WRG.

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