§ 19 GewO
Selbständige Anträge auf Feststellung über das Vorliegen der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO sind zulässig.
VwGH, 18.08.2017, Ro 2015/04/0007
§ 19 GewO
Selbständige Anträge auf Feststellung über das Vorliegen der individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO sind zulässig.
VwGH, 18.08.2017, Ro 2015/04/0007