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Sekundärschäden, Frage der Adäquanz.

5. OGH – Zivilsachen20.07 SchadenersatzrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6265Jus-Extra OGH-Z 2017, 39 Heft 377 v. 1.12.2017

§ 1295 ABGB

Kollidiert der Lenker eines Fahrzeuges mit einem anderen unter Verletzung von dessen Vorrang und reagiert der Lenker dieses Fahrzeuges unrichtig, so ist der hierdurch verursachte Schaden durch das Verhalten des den Vorrang verletzenden Lenkers adäquat verursacht und von diesem Lenker daher zu ersetzen.

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