§ 54c EO
Bringt der Verpflichtete im Einspruch vor, dass ein die Exekution deckender Exekutionstitel nicht existiere und die Bestätigung der Vollstreckbarkeit fehle, macht er damit einen tauglichen Einspruchsgrund
Seite 41
§ 54c EO
Bringt der Verpflichtete im Einspruch vor, dass ein die Exekution deckender Exekutionstitel nicht existiere und die Bestätigung der Vollstreckbarkeit fehle, macht er damit einen tauglichen Einspruchsgrund
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