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Steuerzuschlag bei unterlassener Empfängerbenennung.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2017/3336Jus-Extra VwGH-F 2017, 30 Heft 377 v. 1.12.2017

§ 22 Abs 3 KStG 1988

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