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Nebenabreden, Kündigungsverzicht, Bindung des Rechtsnachfolgers.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MietrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6260Jus-Extra OGH-Z 2017, 38 Heft 377 v. 1.12.2017

§ 2 MRG

Der Verzicht des Vermieters wegen Eigenbedarfs und auf die Geltendmachung der Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 und 6 MRG ist keine ungewöhnliche Nebenabrede im Sinne des § 2 Abs 1 MRG, weshalb der Rechtsnachfolger des verzichtenden Vermieters ohne Rücksicht darauf daran gebunden ist, ob er die Nebenabrede kannte oder kennen musste.

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