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Verfahrenshilfe für Pauschalgebühr in Schubhaftbeschwerdeverfahren.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2017/6341Jus-Extra VwGH-A 2017, 34 Heft 377 v. 1.12.2017

§ 8a VwGVG, § 52 BFA-VG

§ 52 BFA-VG lässt sich nicht als „abschließende“ Regelung der Verfahrenshilfe verstehen. Auch in einem Schubhaftbeschwerdeverfahren kommt – so die Voraussetzungen nach § 8a Abs 1 VwGVG im jeweiligen Einzelfall vorliegen – die Bewilligung der Verfahrenshilfe in Bezug auf die Befreiung von der Pauschalgebühr für die in § 2 BuLVwG-EGebV genannten Eingaben in Betracht.

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