Art 133 Abs 4 B-VG
Der „Leitfaden des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur hydromorphologischen Zustandserhebung von Fließgewässern“ ist keine für den VwGH verbindliche Rechtsquelle. Fragen seiner Auslegung sind daher keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG.